Benutzerregeln für das Schulnetzwerk = Repression
Da wir in unserer Schule (Gymnasium Hittfeld) ein neues Schulnetzwerk haben (Schulnetzverwalter) haben wir jetzt auch neue Benutzerregeln.
Es sind ja ein paar sinnvolle Sachen vorhanden, aber andere Punkte sind echt lächerlich:
Wechseldatenträger (z.B. USB-Sticks) dürfen nur nach Freigabe des Lehrers angeschlossen werden.
Die Adressen aller aufgerufenen Internetseiten werden automatisch protokolliert und bei Bedarf als Beweis verwendet.
Eine private Nutzung ist nicht zulässig.
Jeder Lehrer kann [...] Schülerverzeichnisse einsehen.
Ich habe dazu folgende Veränderungsvorschläge:
Entweder man ändert den Satz in den folgenden
Die private Nutzung ist während des Unterrichts nicht zulässig.
oder die private Nutzung muss ausdrücklich definiert werden!
Hier könnt ihr die gesamten Benutzerregelnanschauen und runterladen:
Download: http://ffittschen.de/files/Benutzerregeln_fuer_das_Schulnetzwerk.pdf
Benutzerregeln für das Schulnetzwerk
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Sehr geehrte Schülerin, sehr geehrter Schüler,
Wir haben ein neues Computernetzwerk. Die Schüler erhalten einen Zugang mit einem eigenen Benutzernamen und einem eigenen Kennwort. Das Schulnetzwerk des Gymnasiums Hittfeld soll allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, diese technische Infrastruktur für ausschließlich schulische Zwecke zu nutzen. Dieses Netzwerk wurde nicht für die private Nutzung eingerichtet. Deshalb hat sich jeder Nutzer an die folgende Benutzerordnung zu halten.
Benutzerordnung
Die an der Schule eingesetzte Software ist lizenzrechtlich geschützt. Das Kopieren oder Verändern der Programme ist grundsätzlich verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Die ausgehändigten Programm- und Beispieldisketten bzw. CDs müssen ohne besondere Aufforderungen unmittelbar nach Ende des Unterrichts an den Fachlehrer zurückgegeben werden. Die Grundeinstellung der Geräte darf nicht verändert werden. Wechseldatenträger (z.B. USB-Sticks) dürfen nur nach Freigabe des Lehrers angeschlossen werden.
Es dürfen nur vom Lehrer freigegebene Dateien aus dem Internet heruntergeladen werden. Das Anwählen von jugendgefährdenden Internetseiten ist nicht gestattet. Die Adressen aller aufgerufenen Internetseiten werden automatisch protokolliert und bei Bedarf als Beweis verwendet. Eine private Nutzung ist nicht zulässig.
Jeder Lehrer kann Schülerbildschirme und Schülerverzeichnisse einsehen.
Das Essen und Trinken ist in den PC Räumen nicht gestattet.
Bei Verstößen können dem Verursacher ggf. anfallende Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
Erst nach einem Klicken auch diese Benutzerordnung ist ein Zugang zum Schulnetzwerk möglich; gleichzeitig erkennt der Benutzer damit diese Benutzerordnung an.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder über diese Benutzerordnung und möglichen Konsequenzen* bei Fehlverhalten zu belehren. Den anhängenden unterschriebenen Abschnitt geben Sie bitte über den fünf Klassenlehrer bzw. Tutor an die Schulen zurück.
*Konsequenzen werden aus angemessenen pädagogischen Maßnahmen sowie ggf. temporärem Entzug der Nutzungsrechte bestehen.
Tweet This Post on Twitter!!!Dienstag, 18. August 09 | 15:11 | Real Life, Schule You can leave a response, or trackback from your own site.
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