Änderung des Urheberrechts
NEUES URHEBERRECHT: DAS ÄNDERT SICH AM 1. JANUAR
- Privatkopie bleibt erlaubt – bei unwirksamen Kopierschutz
- Die Privatkopie bleibt weiterhin legal. Allerdings nur dann, wenn man sie anfertigen kann, ohne dafür einen “wirksamen” Kopierschutz umgehen zu müssen. Wie ein solcher Kopierschutz aussehen muss und woran man ihn erkennen kann, lässt das Gesetz offen.
- Keine Privatkopie aus illegalen Quellen
- Ebenfalls offen ist, woran man “offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen” erkennen soll, von denen man künftig per Gesetz kein Kopien mehr anfertigen darf. Das kann beispielsweise Musikdownloads aus dem Internet betreffen. War es bisher nur verboten, illegal kopierte Musik online anzubieten, so kann man künftig auch für das Herunterladen bestraft werden.
- Keine Bagatellregelung Tauschbörsen- Nutzer
- Gescheitert ist die von Justizministerin Brigitte Zypries geplante Bagatellregelung für Nutzer von Tauschbörsen. Deshalb können nunmehr auch als “Gelegenheitskopierer” strafrechtlich belangt werden, der sich in kleinen Mengen etwa aus Tauschbörsen bedienen. Bisher erschöpften sich die Möglichkeiten der Rechteinhaber auf zivilrechtliche Verfahren, also beispielsweise auf die Forderung von Schadenersatzzahlungen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) kritisiert nun, “dass gelegentliche Privatkopierer auch nach dem neuen Gesetz mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen werden.” Zudem fürchtet der Verband, dass die Verbraucher durch die Neuregelung des Urheberrechts “weitgehend ohne Rechte bleiben.”
Quellen:
Tweet This Post on Twitter!!!Mittwoch, 26. Dezember 07 | 16:29 | Real Life, Web You can leave a response, or trackback from your own site.
Leave a Reply
- « Older Entries
- Newer Entries »
